Kosten

Was kostet die Behandlung

Die Kosten für eine Osteopathie Behandlung, zurzeit 92,00 Euro, werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur prozentual bezuschusst oder gar nicht erstattet. Wenn ihre Kasse sich an den Kosten beteiligt, verlangt sie fast immer eine ärztliche Verordnung  in Form eines  privaten Rezeptes oder eines sogenanntes grünen Rezeptes mit einer Diagnose, ausgestellt von einem Arzt.

Weiterhin verlangen die Kassen, dass die Therapie von einem Therapeuten durchgeführt wird, der eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen kann.  Akzeptiert  werden Osteopathen,  die entweder Mitglied eines Verbandes der Osteopathen sind, oder eine Zusatzausbildung  von 800 oder 1350 Stunden haben,  abhängig  davon, um welche Kasse es sich handelt. Die in unserer  Praxis tätigen Osteopathen haben alle eine Ausbildung von 1350 Stunden absolviert und sind Mitglied im Verband Osteopathen Deutschland (V.O.D) Sofern eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besteht, übernimmt diese (je nach Tarif) einen prozentualen Anteil. Unsere Praxis kann über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen, da einige unserer Osteopathen sowohl Physiotherapeut als auch Heilpraktiker sind. In diesem Fall brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.

Die Abrechnung erfolgt dann wie bei Privatpatienten. Das heißt, sie strecken die Kosten für die Behandlung vor und reichen im Anschluss die Rechnung, zusammen mit der eventuell benötigten ärztlichen Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Da die Voraussetzungen der Teilkostenerstattung völlig uneinheitlich sind, raten wir Ihnen im Voraus mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und die Kostenübernahme zu klären.

Falls Sie eine Private Krankenversicherung haben verlangen die Versicherungen in der Regel, dass die osteopathische Behandlung von einem Heilpraktiker durchgeführt wird. Hierzu brauchen sie keine ärztliche Verordnung, da ein Heilpraktiker nicht weisungsgebunden ist.  Die Behandlung wird dann über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Einige private Krankenversicherungen erstatten auch, oder nur, wenn die osteopatische Behandlung von einem Physiotherapeuten gemacht wird. In dem Fall brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.

Auch den privat versicherten Patienten raten wir, im Voraus Kontakt mit der Krankenversicherung auf zu nehmen, da es keine Einheit gibt. Unsere Erfahrung ist, dass es sogar auch noch Unterschiede  zwischen den Sachbearbeitern der Versicherung gibt.

Teilen Sie uns am besten am Anfang der Behandlung mit, wie Sie die Rechnung haben möchten (Heilpraktiker Gebühren Ordnung, oder mit  ärztlicher  Verordnung). Beides ist in unserer Praxis möglich, da wir sowohl Physiotherapeuten als auch Heilpraktiker haben, die osteopatische Behandlungen mit einer hoch klassifizierten Ausbildung  durchführen (siehe oben).